Manchmal sollte ich lieber bloggen statt zu twittern

Twitter. Ein schnelles, direktes Medium. Perfekt geeignet, um kurze, prägnante Gedanken zu formulieren, in 140 Zeichen zu pressen und quasi in Echtzeit zu veröffentlichen. Aber manchmal kommt dieses in meinen Augen beste aller Social Networks an eine metaphorisch zu nennende 140-Zeichen-Grenze. Dann nämlich, wenn man mehrere Gedanken zu ein und dem selben Thema hat. So erging es mir kürzlich, als ich mitten im schönsten Herausposaunen schreiend komischer Gedanken merkte: Bei twitter bist Du damit falsch, sowas gehört ins Blog.

So vereint dieser Blogeintrag nun also das beste aus beiden Welten: Einerseits das unstruktiert herausposaunte, chaotische, direkt aus dem Großhirn des dicklichen Meisters selbst in die Tastatur Geflossene. Andererseits die wohlfeil überlegte, strukturierte Ordnung eines Blogeintrages zum Thema „Anmeldung zum Lastschriftverfahren der Deutschen Bahn AG“.

Prolog

Kürzlich wollte ich ein Bahnticket über die DB Navigator-App kaufen. Das ging aber nicht, weil ich nicht für das Lastschriftverfahren angemeldet war. Also kaufte ich die Fahrkarte wie so ein Steinzeitmensch am Automaten und meldete mich für das Lastschriftverfahren an, um künftig für ähnlich gelagerte Fälle gewappnet zu sein. Das ging so:

  1. Einen Account auf bahn.de anlegen.
  2. Bemerken, dass man dort offenbar schon einen Account hat.
  3. Sich nicht an das Passwort erinnern und sicherheitshalber einen neuen Account anlegen.
  4. Klick auf „Lastschriftverfahren einrichten“.
  5. Bankverbindung und Geburtsdatum einrichten und mangels ePerso auf den Versand des Freischaltcodes per Post klicken. Mit ePerso hätte ich mich sofort als echt verifizieren können, aber viel unsicherer als ePerso geht meines Wissens nur sehr schwer.
  6. Zwei Tage warten.
  7. Den Brief nicht richtig lesen und sich statt auf bahn.de/lastschrift auf bahn.de einloggen.
  8. Den Lastschrifteinrichtungsprozess so weit erneut durchlaufen, bis man merkt, dass man in diesem seinen Freischaltcode für das Lastschriftverfahren nicht eingeben kann. Vorgang abbrechen.
  9. Auf bahn.de/lastschrift einloggen und darüber informiert werden, dass man noch keinen Freischaltcode für das Lastschriftverfahren angefordert hat.
  10. Den Zettel mit dem Freischaltcode für das Lastschriftverfahren zerknüllen und einen neuen anfordern.
  11. GO TO 1.

Mir ist natürlich klar, worum es der Bahn geht. Durch dieses Verfahren soll dem Betrug durch Fake-Adressen und geklaute Bankverbindungen vorgebeugt werden. In meinen Augen ist das aber so noch nicht sicher genug und das führt uns zum Hauptteil dieses Blogeintrages.

 

Zum Schluss wies mich Steffen darauf hin, dass diese Vorschläge für mehr Sicherheit bei Onlinebuchungen per Lastschrift aus seiner Sicht sehr gut zum restlichen Online-Service der Deutsche Bahn AG passen. Aber so weit bin ich ja noch nicht.