WordPress, Akismet und die EU-Richtlinien zum Datenschutz

Aufmerksame WordPress-Nutzer werden in ihrem Backend eventuell schon den neuesten Artikel aus dem WordPress Deutschland-Blog gesehen haben. Darin geht es um die aktuelle Rechtslage zum Spamschutz-Plugin Akismet. Dass der Einsatz des Plugins nur recht und billig ist, dürfte hoffentlich jedem klar sein. Selbst in einem kleinen Blog wie meinem laufen pro Tag etwa 5 bis 17 Spamkommentare auf, die sehr zuverlässig von Akismet herausgefiltert werden.

Nun ist es aber so, dass die Kommentardaten, die zwecks Spam-Erkennung unter anderem von meinem Blog an die Akismet-Server geliefert werden, in den USA verarbeitet und für mindestens vier Tage gespeichert werden. (Als Spam erkannte Kommentare werden auch über diese Zeit hinaus gespeichert.)

Das kollidiert aber mit den EU-Gesetzen zum Datenschutz, weil dieser in den USA einen nicht ganz so hohen Stellenwert genießt wie hierzulande. Da die WordPress-Entwickler dem eher gleichgültig gegenüberstehen, bietet das Team von WordPress-Deutschland einen Workaround an.

Der besteht einerseits aus einer Ergänzung zur Datenschutz-Erklärung und andererseits aus dem Plugin Akismet Privacy Policies, das auf die Verarbeitung und Speicherung der Daten in den USA hinweist. Nur wer per Checkbox seine Zustimmung signalisiert, darf weiterhin auf Jörn Schaars feiner Seite kommentieren. Damit ist den Datenschutzrichtlinien Genüge getan und der Einsatz von Akismet stellt keinen Rechtsverstoß mehr dar.