Die ARD und die Depublizierung

In Markus‘ Blog habe ich dieser Tage einen Youtube-Clip gesehen. Es handelt sich dabei um einen Beitrag des NDR-Medienmagazins ZAPP und es geht um einen wichtigen Aspekt im Rundfunkstaatsvertrag. Dieser verpflichtet ARD und ZDF in seiner neuesten Fassung dazu, Videos, Audios und alle anderen sendungsbegleitenden Inhalte nach einer Frist von 7 Tagen, 6 Monaten oder spätestens einem Jahr aus dem Netz zu nehmen. Die Inhalte müssen dabei nicht gelöscht werden, sie dürfen nur nicht mehr abrufbar sein.

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(DirektZapp, via)

In dem Film werden einige Beispiel genannt, in denen die Depublizierung tatsächlich sehr absurd ist. So dürfen zum Beispiel die Inhalte über die Kritik am Duisburger Oberbürgermeister nach dem Loveparade-Drama zumindest so lange online bleiben, wie die Diskussion noch aktuell ist, die Hintergründe dazu, warum er in der Kritik steht – sprich die Materialien über das Unglück an sich – dürfen jedoch nicht mehr abrufbar sein.

Anmerkung: Ich schreibe diesen Teil des Blogeintrages nur, weil ich nicht sicher bin, wie lange der oben eingebettete Videobeitrag in der Form abrufbar sein wird und komme jetzt zum eigentlichen Thema dieses Eintrages.

Ich bin grundsätzlich mit Markus einer Meinung: Der Zwang zum Depublizieren ist großer Schwachsinn. Da ist die Politik der Verlegerlobby gründlich auf den Leim gegangen, den nur auf Drängen der Verleger ist diese Änderung des Rundfunkstaatsvertrages überhaupt erst zu Stande gekommen.

Was mich an dem Beitrag stört, ist mal wieder die mangelnde Ausgeglichenheit. Die öffentlich-rechtlichen sind (wie so oft in ZAPP-Beiträgen) die guten, die nur die publizistische Vielfalt sichern möchten. Und dann gibt es da noch die bösen Zeitungsverleger, die den armen, armen öffentlich-rechtlichen das Leben schwer machen wollen.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Die Mediatheken von ARD und ZDF sind mit sehr großem personellen und finanziellen Aufwand überhaupt erst eingerichtet worden und bieten einen echten Mehrwert für den ich gern meine Gebühren zahle. Durch diese Änderung wird das Konzept dahinter ab absurdum geführt: Ich bezahlte die ARD und das ZDF für die Recherche und die Erstellung eines Beitrages und für das Zusammenstellen weiterführender Informationen und jetzt wo es endlich eine Möglichkeit gibt, auf diese teuer erkauften Beiträge auch nach der Ausstrahlung noch zuzugreifen, wird sie mir genommen. Das regt mich kolossal auf, weil jetzt wieder für die Tonne produziert wird. Den Redakteuren von Funk und Fernsehen mag das noch egal sein, die kennen das nicht anders. Aber da sitzen ja auch frustrierte Online-Redakteure, die den ganzen Tag herumrecherchieren und schlussendlich nach einer Woche den bzw. die Artikel zum Thema depublizieren müssen, bevor überhaupt jemand aus der Pulitzer-Jury darauf aufmerksam werden kann. 🙂

Trotzdem ist dieser Beitrag mal wieder handwerklich eher so mittel. Der Vertreter der Verlagslobby kommt nur sehr kurz zu Wort, ansonsten werden nur Kritiker der Depublizierung gehört. Das sollte so eigentlich nicht sein, denn eigentlich sollten beide Seiten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Gerade bei so einem Thema halte ich eine neutrale Berichterstattung für extrem wichtig. Das hat in diesem Fall, mal wieder, so überhaupt nicht geklappt und so verkommt auch dieser Beitrag zur PR in eigener Sache. Das ändert nichts an der Problemstellung, inhaltlich bin ich mit den Machern wie gesagt völlig auf einer Linie, aber Verbesserungspotential ist eben deutlich erkennbar.

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