Das wollte ich eigentlich schon längst hier breitgetreten haben: Kabel Deutschland hat auf meinen Brief geantwortet. Man habe meinen Werbewiderspruch gemäß § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz erhalten und zur Kenntnis genommen und alles.
Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass sich der Widerspruch nur auf personalisierte Postwerbung an meine Anschrift erstreckt. Postwurfsendungen sind da nicht genannt, was mich veranlassen wird, einen zweiten Brief zu schicken, in dem ich die Zustellung eben dieser untersage. Das ist wie wir wissen mein gutes Recht und wird ggf. mit bis zu 250.000 € Bußgeld belegt, wenn dagegen verstoßen wird.
Was mich jetzt nur noch interessiert: Wer bekommt denn das Bußgeld am Ende? Ich? Falls nicht würde ich mich auf einen Vergleich einlassen, der die Zahlung einer noch zu verhandelnden Summe auf mein Konto zum hauptsächlichen Inhalt hat.