13. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags

Der Rundfunkstaatsvertrag ist mal wieder geändert worden. Die Länder haben in der 13. Änderung unter anderem beschlossen, dass Schleichwerbung deutlicher gekennzeichnet werden muss. Der Verband privater Rundfunk- und Telemedien kritisiert die Änderungen als „praxisfermd und diskrimierend“, wie in der w&v zu lesen (Anmerkung 23.06.2018: Wegen des dräuenden EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger und der angeschlossenen LinkTax habe ich den Link zum Artikel nachträglich entfernt.) ist.

Das ist auch nicht ganz falsch, in meinen Augen. Die Sender sollen nämlich auch das Product Placement in ausländischen Produktionen (hier: Hollywood-Filme) deutlich kennzeichnen.

Denken wir darauf mal am Beispiel von Pro Sieben ein wenig herum, die ja mit Kennzeichnungen und Einblendungen aller Art bestens vertraut sind. Die würden Product Placement – hier demonstriert am Beispiel von James Bond 007 -vermutlich so kennzeichnen:

Product Placement bei JmJames Bond

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