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Genau. Wobei die Fragen schon ein bisschen Behörden mäßiger gestellt sind, aber darauf läuft es letztlich hinaus.
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Das ist auch keine richtige Prüfung, die da stattfindet, aber ich muss mich mit den Inhalten auseinandersetzen.
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Also ich kann nicht einfach so durchklicken und sagen So, jetzt habe ich die Videos gesehen, gibt mir die Bescheinigung. Nein, ich muss diese Fragen beantworten, ich kann sie falsch beantworten. Dann werden wir die richtigen Antworten gezeigt.
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Und dann bekomme ich direkt in mein Postfach bei Service BW meine Bescheinigung.
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Das heißt, wenn ich das mit dem neuen Personalausweis mache, kann das Verfahren sogar vollautomatisch laufen,
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denn dann können die Daten direkt in die entsprechenden Register Systeme übernommen werden und es ist nicht nötig, dass ein Sachbearbeiter sich das anguckt.
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Wenn ich es mit der Personalausweis Kopie gemacht habe, dann muss noch ein Sachbearbeiter draufgucken und muss schauen ist das jetzt auch diese Person?
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Stimmen die Daten überein mit dem, was er da eingegeben hat?
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Schön, ja. Aber selbst dann ist das Ganze eine erhebliche Verfahrens Vereinfachung.
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Und es gibt sogar eine Qualitätsverbesserung. Die hat jetzt die Version eins noch nicht, aber die Videos sind bereits fertig.
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In der Version zwei wird das Ganze in zwölf Sprachen angeboten.
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Etwas, das im Moment bei den Belehrungen nicht sehr stark berücksichtigt wird.
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Es gibt einzelne Behörden, die sagen Okay, wenn jemand zu mir kommt und sagt, ich möchte meine Mutter anmelden, dann stelle ich die Frage Spricht Ihre Mutter denn deutsch oder müssen wir dafür sorgen, dass ein Übersetzer anwesend ist?
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Aber wenn jemand sich einfach anmeldet, ist nicht sichergestellt, dass er wirklich versteht, was ihm dort erzählt wird.
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Da sind wir dann einen Schritt weiter. Wenn wir das in zwölf sprachen.
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Anbieten können, haben wir einen echten Mehrwert für alle Beteiligten.
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Also es gibt auch solche Beispiele.
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Das Ganze wird jetzt gerade in einem ersten Landratsamt nochmal getestet.
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Das ist schon so ein Betatest, der dann unter echt Bedingungen erfolgt.
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Und danach werden Kommunen entscheiden. Wir setzen es ein oder wir setzen es nicht ein.
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Und das hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
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Wie sie sich entscheiden. Und das entscheidet jede Kommune für sich. Und das ist halt.
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Einer der Punkte, die dort einer schnellen Digitalisierung ein bisschen im Wege stehen.
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Und das ist es auch, was ich heraus höre.
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Was die Leute in der Lage meinen, wenn sie sagen Na ja, wenn man diese Art durchsetzen will, dann muss man,
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ein Verfahren nehmen, bei dem man die Nutzung des elektronischen Personalausweises erzwingt.
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Und bei dem man sagt Du kannst das jetzt nur dann online machen, wenn du den elektronischen Personalausweis nutzt.
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Und darüber kann man dann sowohl die Behörden als auch die Antragsteller die Bürger dazu bringen, seufzend sich mal mit dem Thema auseinanderzusetzen.
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Und damit habe ich jetzt den Bogen zum neuen Personalausweis oder Eid.
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Wird es gelegentlich genannt. Eid ist diese Online Funktion auf dem neuen Personalausweis geschlagen und zu der Situation, in der ich mich Anfang des Jahres befunden habe, als ich jetzt das erste Mal mit.
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IT im Behörden Umfeld in Kontakt kam. Na ja, so ganz das erste Mal war es nicht.
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Ich hatte schon mal ein Projekt für Finanzämter gemacht, aber sonst habe ich eher in Industrie Prozessen gearbeitet.
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Und jetzt saß ich da und dachte Mensch, wir wir bieten hier an, sich mit dem Personalausweis auszuweisen und ich kann meinen Personalausweis überhaupt nicht dafür nutzen.
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Muss ich jetzt eigentlich zur Stadtverwaltung gehen, damit ich den Nutzen kann oder wie?
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Wie komme ich jetzt damit weiter, dass ich das überhaupt mal ausprobieren kann?
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Mit dem Personalausweis. Und seit Anfang des Jahres, das ist wirklich ein ziemlich neuer Service gibt es dieser Seite Pin rückwärts Brief beantragen.
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Bei der Aktivierung des Personalausweises gibt es zwei Dinge. Bei dir scheint es, so wie ich es vorhin rausgehört habe, so zu sein, dass der deaktiviert ist.
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Das heißt, der Personalausweis kann überhaupt keine ID.
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Das galt bis 2017 als Standardfall und man konnte auswählen.
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Ich möchte das aktivieren lassen und dann bekam man so einen Pin Brief ausgehändigt und die Funktion auf dem Personalausweis wurde aktiviert.
Hallo Jörn,
hier meine 2 Cent zum neuen Personalausweiß:
du kannst das Smartphone auch als Ausweislesegerät verwenden, wenn der PC am LAN-Kabel angeschlossen ist. Solange beide Geräte im selben Subnetz sind sollte das kein Problem sein.
PC per Kabel an die Fritzbox und Handy im WLAN funktioniert bei mir ohne Probleme. Nur wenn das Handy z.B. im Gast-WLAN oder hinter einem anderen Router (nicht mit Repeater verwechseln) funktioniert es nicht.
Ich setze den nPA bzw. die eID für zwei zwecke ein:
1. Elster-Portal: früher musste man da ja immer eine Zertifikatsdatei beantragen, dann kam ein Brief vom Finanzamt, um das Zertifikat wirklich erstellen zu können. Und im nächsten Jahr finden die meisten Menschen entweder die Datei oder das Passwort nicht mehr. Jetzt scanne ich nur noch den nPA mit der AusweisApp2, gebe den PIN ein und bin eingeloggt. Da ist keine Registrierung und kein Brief vom FA mehr nötig.
(www.elster.de)
2. Ich bekomme meine Gehaltsabrechnungen mittlerweile über das „DATEV Arbeitnehmer online“-Portal. Da kann ich mich auch per nPA einloggen, und brauche so keine SMS-TANs als zweiten Faktor verwenden. Leider habe ich festgestellt, dass die DATEV das Portal genau diese Woche auf eine neue Plattform umstellt und keine neuen Registrierungen mehr mit dem nPA zulässt. Die bestehenden Konten können sich aber weiterhin über die AusweissApp2 anmelden.
(www.datev.de/ano)
Auch beruflich habe ich zurzeit mit dem nPA zu tun. Im Zuge des OZG (Online Zugangs Gesetz) wird von der Bundessteuerberaterkammer das „besondere elektronische Steuerberaterpostfach“ (beSt) eingeführt. Das erinnert natürlich an das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) bei dem es ja große Sicherheitsprobleme gab. (https://media.ccc.de/v/CCCDA-elektronisches_Anwaltspostfach-einfach_digital_kaputt)
Dieses Mal scheint man hier schlauer vorzugehen, und benutzt die AussweissApp2 für den sichern Login. Zurzeit helfe daher vielen SteuerberaterInnen ihre PIN für den nPA zurückzusetzen, weil natürlich keiner von denen bis jemals die Onlinefunktionen des nPA benutzt hat.
FunFact: Das beST-Portal wird technisch von DATEV betrieben, der DATEV die den nPA für das Arbeitnehmer-Portal gerade deaktiviert hat.
Datev muss man anscheinend sehr doll lieb haben gerade. 🙂
Die Sache mit LAN und WLAN kam mir auch schon komisch vor, aber die beiden Geräte finden sich nicht. Alles sehr dubios. Aber zum Glück gibt es da gerade wenig Handlungsdruck von meiner Seite, weil ich bisher ja noch keinen echten Use Case für die Onlinefunktion habe.
Nachdem ich diese Episode gehört habe, musste ich das direkt ausprobieren… und stellte fest, dass mein Personalausweis abgelaufen war. 🙂
Heute habe ich den neuen Ausweis abgeholt und die Ersteinrichtung vollzogen. Das ging überraschend geschmeidig. Mal sehen, wie sich dieses für mich entwickelt.
Danke und viele Grüße
Lars
Ein letztes Update meinerseits noch dazu: Auch hier funktioniert die Kopplung der beiden Apps übergreifend im gleichen Subnetz, wenn der PC per LAN angeschlossen ist und das Smartphone im WLAN hängt.
So einen richtigen Nutzen habe ich aktuell noch nicht, aber die testweise Anmeldung beim Portal des Petitionsausschusses des Bundestages funktioniert geschmeidig.
Ich denke, auf Dauer wird sich sicher etwas ergeben.
Keine Ahnung, was da initial der Fehler war, beim dritten oder vierten Versuch haben sich die beiden Apps dann auch gefunden und seitdem flutscht es mit der Kartenlesefunktion.